Sicherheit der Maschinen die in der Gesellschaft hergestellt werden

Alle Anlagen werden vom Standpunkt der Maschinensicherheit beurteilt. Die Maschinen, die den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 22/1997 Ges.slg. über die technischen Produktionserfordernissen entsprechen, werden nach den zugehörigen Gesetzen und Regierungsverordnung beurteilt. Die Beglaubigung der Schadensanfälligkeit nach ČSN EN ISO 14121-1 und die Prüfprotokolle bilden die Unterlagen für die Beurteilung der Konformität. In den Fällen, wenn durch eine entsprechende Regierungsverordnung die Beteiligung eines beauftragten Organs einer autorisierten Person am Beurteilungsprozess für die Konformität vorgeschrieben ist, wählen wir den am besten geeigneten Kandidaten der berechtigten beauftragten Organe autorisierten Personen mit Hinblick auf den konkreten Bauart des Erzeugnisses aus. Aufgrund der Beurteilung der Konformität wird eine „EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG“ erteilt und das Erzeugnis erhält das Konformitätszeichen.